35 schuldigte handelte damit im Zeitpunkt der Änderung nicht mehr mit Waffen. Es ist daher möglich, dass ihm die Norm nicht bekannt war. Beim Beschuldigten handelt es sich allerdings um einen im Waffengeschäft erfahrenen Geschäftsmann. Es ist zudem allgemein bekannt, dass Waffen – insbesondere deren Erwerb und Besitz – einer engmaschigen Regulierung unterworfen sind. Dies musste dem Beschuldigten als ehemaligem Waffenhändler umso mehr bewusst gewesen sein. Er hätte sich zumindest entsprechend erkundigen müssen.