Überdies hat der Beschuldigte entgegen der Behauptung der Verteidigung (Diese Waffen sind schon lange nicht mehr funktionsfähig.) nicht ausgesagt, die Gehstock-Feuerwaffen seien nicht funktionsfähig. Vielmehr sagte er auf Frage der Verteidigung, ob man mit diesen Waffen noch schiessen könne, aus: «Es gibt keine Munition mehr dazu. Vielleicht könnte man noch, aber wahrscheinlich nicht. Es wäre einfach eine Gefahr für Leib und Leben.» (pag. 642 Z. 2 f.). Der Beschuldigte kann nach dem Gesagten für den Erwerb der genannten Waffen keine Ausnahmebewilligung vorweisen. Er hätte innerhalb von sechs Monaten ab dem 12. Dezember 2009 ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung stellen müssen.