11.2 Rechtliche Würdigung 11.2.1 Anwendbare Normen Das aktuelle Waffengesetz trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Es wurde seither mehrfach überarbeitet. Der hier u.a. relevante Art. 42 Abs. 6 WG beispielsweise ist seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft. Wer vorsätzlich ohne Berechtigung Waffen, wesentliche oder besonders konstruiere Waffenbestandteile, Waffenzubehör Munition oder Munitionsbestandteile erwirbt oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG).