Die Verteidigung argumentiert an dieser Stelle mit rechtlichen Argumenten, auch wenn sie dies nicht ausweist respektive wiederum nicht trennt. Es wird mithin bei der rechtlichen Würdigung insbesondere zu prüfen sein, ob die «Spazierstöcke» Waffen im Sinne des WG sind respektive ob sie als antike Waffen zu qualifizieren sind und ob der Beschuldigte bei seinen Taten jeweils vorsätzlich handelte. Dies sind Rechtsfragen (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 17 384 vom 23. Mai 2018 E. 9).