Davon habe der Beschuldigte jedenfalls ausgehen dürfen. Des Weiteren habe er die «Spazierstöcke» lange Zeit vor Inkrafttreten des WG erworben. Sie seien längst nicht mehr funktionsfähig. Die erforderliche Munition sei nicht mehr erhältlich. Es handle sich um Sammler- und Liebhaberobjekte. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz handle es sich um antike Waffen. Gegenteiliges sei jedenfalls nicht bewiesen. Ein Nachweis könnte nur durch ein fachmännisches Gutachten erstellt werden. Andernfalls sei in dubio pro reo davon auszugehen, dass die besagten Waffen nicht mehr funktionsfähig seien.