30 on mehr. Vielleicht könne man damit noch schiessen, aber wahrscheinlich nicht. Zudem würde das Schiessen eine Gefahr für Leib und Leben darstellen (pag. 642 Z. 2 f.). Der Besitz der als Spazierstöcke getarnten Feuerwaffen ist aufgrund der Sicherstellung und aufgrund des Fotonachweises erstellt und wird vom Beschuldigten auch nicht bestritten. Ein Vergleich mit der durch den Fachbereich WSG erstellten Liste (pag. 456 ff.) ergibt, dass es sich bei den genannten Waffen nicht um antike Waffen handelt.