b) Vorwurf Besitz von verbotenen Feuerwaffen ohne Ausnahmebewilligung (Strafbefehl A.4.) (pag. 759 f.) Bei der Sicherstellung am 27.10.2014 wurden beim Beschuldigten 28 Feuerwaffen gefunden, die als Spazierstöcke getarnt waren (vgl. pag. 05, pag. 77 (Position 1572), pag. 76 (Position 4164) und pag. 100 f. (Position 3016 - 3042). In der Fotodokumentation findet sich zudem ein Foto derselben (pag. 492). […] Die Verteidigung des Beschuldigten führte aus, der Beschuldigte habe diese Spazierstöcke lange vor Inkrafttreten des Waffengesetzes erworben. Die Waffen seien nicht mehr funktionsfähig, weshalb das Waffengesetz gar nicht zur Anwendung gelange.