459) geht hervor, dass der Beschuldigte offenbar nebst den zu kontrollierenden Waffen noch zwei weitere Seriefeuerwaffen vorzeigte, welche er gemäss seinen Angaben noch aus seiner Zeit als Waffenhändler besass. Da die letzte Seriefeuerwaffenkontrolle im Jahr 1988 durchgeführt worden war und dem Beschuldigten nicht das Gegenteil nachgewiesen werde konnte, haben die damals kontrollierenden Polizisten dem Beschuldigten gratis eine neue Ausnahmebewilligung erteilt. Der Beschuldigte selbst brachte entgegen dem Kontrollbericht in seinem Schreiben vom 14.08.2016 (pag. 518) vor, er habe (nur) eine Waffe von Fräulein L.__