459 letzter Abschnitt). Ausserdem ist davon auszugehen, dass den an 15. Mai 2012 kontrollierenden Personen die Einzelheiten, die vorliegend nebst dem offenen Herumliegenlassen der Waffen, des Waffenzubehörs und der Munition zum Schuldspruch geführt haben (d.h. mehrmonatige Abwesenheit des Beschuldigten, unbeaufsichtigte Liegenschaft, Einbrüche, Waffen im Eingangsbereich, geladene Waffe), nicht bekannt waren bzw. damals nicht vorlagen. b) Ad Strafbefehl A.2. Seriefeuerwaffen sind Waffen, die beim einmaligen Betätigen des Abzugs automatisch mehrere Schüsse oder Feuerstösse abgeben, solange bis der Abzug wieder losgelassen wird.