Aus dem Kontrollbericht (pag. 459) geht zwar hervor, dass die Kontrollpersonen sich auch im Innern der Liegenschaft befunden haben («im Innern konnte man sich kaum bewegen…»). Es ist jedoch nicht ersichtlich, wie weit der Einblick der Kontrollpersonen tatsächlich war bzw. inwiefern sie tatsächlich andere als die zu kontrollierenden Waffen gesehen haben. So stützen sie sich in ihrem Bericht betreffend die weiteren Waffen lediglich auf die Aussagen des Beschuldigten («Nebst den Seriefeuerwaffen besitze…» und «Er gab weiter an...», vgl. pag. 459 letzter Abschnitt).