357 und pag. 364 ff.), bewusst sein, dass bei der Waffenaufbewahrung eine besondere Sorgfaltspflicht verlangt wird. So steht auch in den anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eingereichten (vom Beschuldigten unterschriebenen) Verkaufsbedingungen der Kriegsmaterialverwaltung, dass eine Waffe sicher aufzubewahren ist (pag. 651 Ziff. 4). Der Beschuldigte wusste, dass bei ihm schon