Der Gesetzestext erfordere die Aufbewahrung von Waffen an einem vor einem Diebstahl geschützten Ort (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 11 22 vom 2. August 2011 E. 3). Die Waffen waren, indem sie verstreut herumlagen, nicht sorgfältig aufbewahrt. Wie die Fotodokumentation zeigt, liegt geradezu ein Musterbeispiel von nicht sorgfältigem Aufbewahren von Waffen vor. In der offenkundig hochgradigen Unordnung in der ganzen Wohnung wäre zum Beispiel ein Diebstahl einzelner Waffen kaum bemerkt worden. Es war in der Umgebung offenbar bekannt, dass der Beschuldigte Waffen besitzt.