23 Waffen auf Kinder einen besonderen, kaum kontrollierbaren Anreiz ausüben (BGE 128 IV 49, 52 f. E. 2d – zum Zeitpunkt dieses Urteils waren Luftgewehre noch nicht gemäss WG erfasst, doch wurde hinsichtlich der Aufbewahrung von Luftgewehren Art. 26 Abs. 1 WG analog angewendet). – Auch wer Jugendliche zu sich nach Hause einlädt, muss damit rechnen, dass diese sich eine Waffe aus einem geschlossenen – aber nicht verschlossenen – Kasten behändigen und damit herumhantieren.