Hierdurch wird der Schutz vor dem Zugriff durch Diebe eingeschlossen, schliesslich können Diebe geradezu als Paradebeispiel unberechtigter Dritter gelten (vgl. zum Ganzen: Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern SK-Nr. 2011 22 vom 2. August 2011 E. VI.3). […] Zwecks Veranschaulichung seien einige Beispiele aus der Rechtsprechung aufgeführt: