10.2 Rechtliche Würdigung 10.2.1 Anwendbare Normen Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen (Art. 26 Abs. 1 WG). Der Tatbestand ist demnach erfüllt, wenn und weil eine Waffe etc. nicht sorgfältig aufbewahrt wird, unabhängig davon, ob als Folge dieser unsorgfältigen Aufbewahrung eine Person an Leib und Leben konkret gefährdet, mithin verletzt oder getötet worden ist (Urteil des Bundesgerichts 6S.549/2000 vom 04.10.2000 E. 2a).