Nach dem Gesagten ist weder Art. 9 BV, Art. 6 EMRK, Art. 6 StPO noch Art. 10 StPO verletzt. Die übrigen Ausführungen der Verteidigung werden bei der rechtlichen Würdigung abgehandelt, wobei anzumerken ist, dass die Verteidigung nicht (sichtbar) zwischen tatsächlichen und rechtlichen Fragen unterscheidet.