Und zweitens ändert dieses Vorbringen nichts am Umstand, dass es eben so war, dass Waffen im Eingangsbereich sichtbar herumstanden. Ebenfalls unbehelflich ist sein Argument, die Strafbehörden hätten ihm nachweisen bzw. aufzeigen müssen, inwiefern sich die Situation seit der letzten Kontrolle vom 15. Mai 2012 verändert habe. Dem ist nämlich nicht so. Selbst wenn die Situation bereits vor respektive im Mai 2012 ungesetzlich gewesen wäre und die zuständigen Behörden dennoch nicht aktiv geworden wären, kann der Beschuldigte keinen (Vertrauens-)Anspruch auf eine (noch immer) ungesetzliche jetzige Behandlung aus vorherigem Unrecht herleiten.