Zudem waren zumindest anlässlich der Kontrolle vom 4. September 2014 und der Hausdurchsuchung vom 27. Oktober 2014 Waffen von aussen her sichtbar im Eingangsbereich aufbewahrt. Aus seiner Darstellung, wonach er gehofft respektive gedacht habe, die Kontrolle werde bald nachgeholt werden, weswegen er bestimmte Waffen im Eingangsbereich gelassen habe, vermag der Beschuldigte nichts zu seinen Gunsten abzuleiten. Erstens konnte er nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass die Kontrolle in den nächsten Tagen nachgeholt werden wird. Und zweitens ändert dieses Vorbringen nichts am Umstand, dass es eben so war, dass Waffen im Eingangsbereich sichtbar herumstanden.