21 Jahr nicht bewohnt war/ist und leer stand/steht. Sie wurde während der Abwesenheit des Beschuldigten gemäss seinen eigenen Aussagen auch nicht durch andere Personen kontrolliert bzw. unterhalten. Mit Blick auf die mehrmals erfolgten Einbrüche und Diebstähle ist für die Kammer daher erstellt, dass Einbrüche in die betreffende Liegenschaft trotz der Sicherung mit Pressspanplatten und der vergitterten Eingangstüre ohne grössere Vorbereitung und Planung durchführbar waren. Aus dem Anzeigerapport vom 28. November 2014 (pag.