Die Liegenschaft in D.________ ist zwar mittels Pressspanplatten gesichert und die Eingangstüre ist vergittert. Dies belegen die sich in den Akten befindenden Fotos (pag. 366 und pag. 476). Beim Beschuldigten wurde trotzdem bereits mehrmals eingebrochen. So im Jahre 2009, als zwei Personen ohne Vorbereitung in die Liegenschaft eindrangen und drei Säbel oder Schwerter, ein Jagdgewehr und Munition entwendeten (pag. 368 Z. 21-26, pag. 638 Z. 23 und Z. 26 f.). Die Täter besassen kein Werkzeug, sondern behändigten dieses im Hinterhof der Liegenschaft (pag. 368 Z. 9 f.).