Anhand der zahlreichen Fotos lässt sich feststellen (z.B. pag. 480, 482 oder 487), dass sich die Waffen beispielsweise nicht in Sicherheitsbehältern /-schränken bzw. nicht unter Verschluss befanden, sondern offen und überall im Haus verteilt. Die Fotodokumentation zeigt eindrücklich, dass sich zahllose Waffen und Munition ohne besondere Aufbewahrungsvorkehrungen wild verstreut in der gesamten Liegenschaft befanden. Dass sich eine halbautomatische Schrotflinte mit Schrotpatronen im Magazin im Haus befunden hat, wurde vom Beschuldigten zudem zugestanden (pag. 638 Z. 34 mit Verweis auf pag. 351 Z. 49 ff.). Die Liegenschaft in D.__