Aus den Akten bzw. dem Kontrollbericht geht hervor, dass anlässlich der letztmals beim Beschuldigten stattgefundenen Kontrolle der Seriefeuerwaffen vom 15.05.2012 keine Beanstandungen gemacht wurden (pag. 459). Ob die damaligen Kontrollpersonen nebst den von ihnen zu kontrollierenden Seriefeuerwaffen weitere Waffen angeschaut haben und inwieweit sie sich in der Liegenschaft umgesehen haben, lässt sich aus den Akten nicht abschliessend festlegen. Das Gericht geht daher dem