Sinngemäss wird dies auch durch das Schreiben des Beschuldigten vom 14.08.2016 (pag. 514 ff.) bestätigt, indem er ausführte, die schweren MP’s habe er ohne Verschlüsse, ohne Lafetten und Munitionsgurten etc. als unbrauchbares Alteisen liegen lassen, weil er gehofft habe, dass die Kontrolle doch noch gemacht werde (pag. 516). Diesbezüglich kann noch festgehalten werden, dass der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung angab, dass in der Umgebung schon bekannt war, dass er in der Liegenschaft Waffen lagere; nicht jedoch in welchem Ausmass (pag. 638 Z. 17 f.).