Die Liegenschaft in D.________ ist tatsächlich mittels Presspanplatten [recte und im Folgenden: Pressspanplatten] gesichert und die Eingangstüre ist vergittert; dies zeigen die sich in den Akten befindenden Fotos (pag. 366 und pag. 476). Beim Beschuldigten wurde dennoch schon mehrmals eingebrochen. So im Jahre 2009, als zwei Personen spontan und ohne Vorbereitung in die Liegenschaft,