Zur Schrotflinte führte der Beschuldigte aus, die Ausführungen der Polizei seien gelogen. Es habe eine halbautomatische Schrotflinte im 3. Stock neben der Schlafzimmertüre. Im Magazin hätten sich auch Schrotpatronen befunden. Die Waffe sei damit aber nicht geladen, sondern erst, wenn die Ladebewegung gemacht werde (pag. 352 Z. 65 ff., pag. 638 Z. 34 f.).