Aus der Fotodokumentation der Kontrolle vom 27.10.2014 (pag. 476 ff.) ist ersichtlich, dass der Beschuldigte in der Liegenschaft, J.________-Strasse, D.________, zahlreiche Waffen aufbewahrte. Anhand der einzelnen Fotos lässt sich erkennen, dass sich die Waffen nicht in speziellen Sicherheitsbehältern bzw. nicht unter Verschluss, sondern offen und überall im Haus verteilt, befanden. Es sind Waffen an den Wänden, am Boden und in verschiedenen Räumen erkennbar. Nebst Waffen befand sich im Haus auch Munition (vgl. pag. 503) und eine geladene Schrotflinte (vgl. pag. 07 und pag. 352 Z. 65 ff.). Zur Schrotflinte führte der Beschuldigte aus, die Ausführungen der Polizei seien gelogen.