17 nehmen, dass sich unter den sichergestellten Waffen auch antike Waffen (111 Stück) befanden (pag. 456 ff.). Das Gericht hat keinen Anlass am Schreiben des Fachbereichs WSG zu zweifeln und geht daher davon aus, dass 111 der sichergestellten Waffen als antik zu gelten haben. Der Beschuldigte bestritt den gemachten Vorwurf – insbesondere die Verletzung von Aufbewahrungsvorschriften und den ungenügenden Schutz vor dem Zugriff Dritter – vollumfänglich und verlangte einen Freispruch (vgl. pag.