Wie die Vorinstanz verzichtet die Kammer bei der Feststellung des Sachverhalts darauf, sämtliche Einvernahmeprotokolle und sämtliche weiteren Beweismittel zu zitieren und zusammenzufassen. Vielmehr werden jeweils die entscheidenden Aussagen und Dokumente wiedergegeben. III. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz (Strafbefehl A.)