__ beilegen solle. Hierauf habe der Beschwerdeführer 1 mit der Polizeiwache E.________ einen Termin vereinbart. Am 4. September 2014 seien die Polizisten D.________ und C.________ erschienen, um die Kontrolle durchzuführen. Der Beschwerdeführer 1 habe die zu kontrollierenden Seriefeuerwaffen im Hausgang hinter der Eingangstüre bereit gestellt. Er habe die Waffen durch ein zerbrochenes Fenster in der Eingangstüre zeigen wollen. Die Polizisten hätten hierauf erklärt, dass auch der Aufbewahrungsort und die räumlich getrennt aufbewahrten Verschlüsse kontrolliert werden müssten. Der Beschwerdeführer 1 habe daraufhin nur Polizist D.________, nicht aber Polizist C.________ herein lassen wollen.