14 Akten eine ausführliche und eindrückliche Fotodokumentation zu den örtlichen Verhältnissen (pag. 476 ff.), aus welcher der Beschuldigte in Verbindung mit dem Strafbefehl eindeutig erkennen konnte, was ihm angelastet wird. Vorgeworfen wird ihm die unsorgfältige Lagerung von mehreren tausend Waffen. Es erscheint weder praktikabel noch ist es notwendig, im Strafbefehl bezüglich jeder Waffe einzeln niederzuschreiben, wie sie gelagert wurde und weshalb diese Aufbewahrung unsorgfältig war.