siehe auch BEYDOUN, Beweisverwertungsverbote. Ein Vergleich zwischen der schweizerischen und der US-amerikanischen Handhabung der Beweisverwertungsverbote, Diss. Freiburg 2017, Rz. 83 mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 6B_805/2012 vom 12. Juli 2012 E. 3.1). Nach dem Gesagten sind in diesem Kontext sowohl die Normen der StPO, der BV als auch der EMRK eingehalten worden. Die Vorinstanz hat sich überdies in ausreichender Weise mit den Vorbringen des Beschuldigten auseinandergesetzt, sodass weder das rechtliche Gehör, das Willkürverbot, das Recht auf ein faires Verfahren noch die Beweiswürdigungsregeln verletzt worden sind.