11 wiedergegeben werden muss (vgl. Urteilsbegründung der Vorinstanz, S. 6), und vor dem Hintergrund des einschlägigen Urteils des Bundesgerichts 1C_472/2015 vom 21. Januar 2016 ist festzustellen, dass die Durchsuchung der Wohnung sowie die notwendig gewordene Sicherstellung der Waffen aus rechtlicher Sicht korrekt ablie-