Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 1C_472/2015 vom 21. Januar 2016 betreffend den Beschuldigten (und die H.________ AG) festgestellt, dass die Betretungsermächtigung und das Betreten und Durchsuchen der fraglichen Liegenschaft rechtmässig war (E. 5.3 ff. [siehe auch pag. 380 ff.]): […] Eine wirksame Kontrolle bedingt das Recht, die Räume zu betreten und zu besichtigen, wo die Waffen gelagert werden.