7.2 Erwägungen der Kammer Es ist zunächst näher auf das Verhältnis zwischen Zwangsmassnahmen gemäss StPO und Zwangsmassnahmen gemäss Spezialgesetzen (hier: das WG und das kantonale Polizeigesetz [PolG; BSG 551.1]) einzugehen. Für die vorliegende Problematik in juristisch überzeugender Weise bringen es GFELLER/BIGLER (Zwangsmassnahmen gemäss StPO versus polizeiliche Zwangsmassnahmen gemäss PolG/ZH, forumpoenale 2/2014, S. 105 ff., S. 109 f.) auf den Punkt: In BGE 137 I 218 wurde festgehalten, dass eine Verurteilung basierend auf einer verdachtslos durchgeführten Zwangsmassnahme keinen Bestand haben kann.