7. Zum behaupteten Beweisverwertungsverbot 7.1 Vorbringen Verteidigung Der Beschuldigte macht mehrfach geltend, die Vorinstanz habe, indem sie auf eine unrechtmässige Betretungsermächtigung des Regierungstatthalteramts abgestellt habe (siehe pag. 45 ff.), die Beweiswürdigungsregeln und die Unschuldsvermutung (Art. 10 StPO, Art. 32 Abs. 1 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV; SR 101] und Art. 6 Ziffer 2 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [SR 0.101], das Willkürverbot (Art. 9 BV) sowie das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 3 Abs. 2 StPO, Art. 29 Abs. 1 und 2 BV und Art. 6