888 f.), ordnete die Verfahrensleitung am 1. Februar 2018 die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an (pag. 891 f.). Nach mehrmaliger Verlängerung der Frist reichte der Beschuldigte am 17. April 2018 die Berufungsbegründung ein (pag. 914 ff.). Am 19. April 2018 forderte die Verfahrensleitung Rechtsanwalt B.________ auf, innert 10 Tagen seine Kostenno-