Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 700.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 21‘558.80. IV. 1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Berner Oberland vom 28.06.2011 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CH 60.00, ausmachend CHF 1‘200.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt.