Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Urteils (Strafbefehl) der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland vom 26.07.2013. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘700.00 (Gericht CHF 2‘000.00 und Staatsanwaltschaft CHF 700.00, ausmachend 2/3 der gesamten Gebühren) und Auslagen von CHF 19‘558.80 (Staatsanwaltschaft CHF 19‘558.80 für die Vernichtung der Sprengmittel), insgesamt bestimmt auf CHF 22‘258.80.