3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 520.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Urteils (Strafbefehl) der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland vom 26.07.2013. 4.