unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘300.00 (Gericht CHF 1‘000.00 Staatsanwaltschaft CHF 300.00, ausmachend 1/3 der gesamten Gebühren) und Auslagen von CHF 1‘040.15, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘340.15, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2‘040.15. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 5‘932.05 (inkl. MWST und Auslagen) ausgerichtet.