II. A.________ wird freigesprochen: 1. von den Anschuldigungen der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch 1.1. das unsorgfältige Aufbewahren von Waffen (vgl. Verzeichnis Sicherstellung pag. 54 - 148), in der Zeit vom 01.01.2012 - 15.05.2012 in D.________; 1.2. das unsorgfältige Aufbewahren von Waffen betreffend die 111 antiken Waffen (vgl. Anhang zum Urteil), in der Zeit vom 01.01.2015 - 27.10.2014 in D.________;