Nichtmelden von Waffenzubehör; Besitz von verbotenen Feuerwaffen ohne Ausnahmebewilligung), wegen Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, mehrfach begangen, sowie wegen Hinderung einer Amtshandlung schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à CHF 70.00 (bedingt, Probezeit 4 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘400.00, zu einer Busse von CHF 600.00 sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt (pag. 335 ff.). Nachdem er Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 344) und die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag.