1. Erstinstanzliches Urteil A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Strafbefehl vom 24. Juli 2015 wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen (Unsorgfältiges Aufbewahren von Waffen; Erwerb und Besitz von verbotenen Seriefeuerwaffen ohne kantonale Ausnahmebewilligung und unsorgfältiges Aufbewahren von Seriefeuerwaffen; Nichtmelden von Waffenzubehör;