1. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 2‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘320.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00.