18. Konkrete Strafe Es ergeben sich somit insgesamt 25 Strafeinheiten, welche von der Kammer als angemessen erachtet werden. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Nach eigenen Angaben erzielt der Beschuldigte aktuell ein monatliches Einkommen von CHF 11‘000.00 (früher CHF 12‘000.00).