3. Persönliche Verhältnisse und Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte ist verheiratet, hat vier Kinder und arbeitet als Hauswart bei verschiedenen Arbeitgebern (p. 029 f.). Sein Monatslohn beträgt netto ca. CHF 12‘000.00 (p. 079). Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten erachtet das Gericht als normal.