Es handelte sich immerhin um einen Personenunfall, bei welchem selbst der Beschuldigte mit Verletzungen gerechnet hatte und auch damit rechnen musste. Folglich rechtfertigt sich unter diesem Titel keine Reduktion des Verschuldens bzw. der Strafe. 16.4 Konkrete Asperation Unter den gegebenen Umständen, namentlich aufgrund des zeitlich, sachlich und situativ engen Zusammenhangs, rechtfertigt sich ein hoher Asperationsfaktor, wes- 22 halb eine Aufrechnung von lediglich 5 Strafeinheiten sachgerecht und angemessen erscheint.