Die VBRS-Richtlinien sehen für das pflichtwidrige Verhalten bei Unfall mit Personenschaden eine Strafe ab 25 Strafeinheiten vor (S. 23 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2017). Vorliegend handelt es sich nicht um eine klassische Führerflucht. Der Beschuldigte reagierte nach der Kollision mit C.________ unverzüglich, stieg aus und ging auf sie zu. Er informierte sich nach ihrem Befinden und bot ihr an, sie ins Spital oder nach Hause zu fahren, was sie ablehnte. Das jugendliche Alter von C.________ erkannte der Beschuldigte nicht. Obwohl er selbst nicht nur von geringfügigen Verletzungen ausging, unterliess er es, die Polizei zu avisieren.