Danach bremste der Beschuldigte sofort bis zum Stillstand ab und kümmerte sich um die Jugendliche. Das objektive Tatverschulden ist – immer im Verhältnis zum weiten Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe – insgesamt noch als leicht zu bezeichnen, was zu einer Strafe im unteren Drittel des Strafrahmens führt. 15.2 Subjektives Tatverschulden (subjektive Tatschwere) Der Beschuldigte handelte grobfahrlässig.