_ reagiert und gebremst. Dieses Verhalten sei jedoch neutral zu werten. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs sei mithin neutral. C.________ habe eine Gehirnerschütterung und eine Verletzung am Schienbein erlitten. Sie habe eine Nacht im Spital verbringen müssen, sei jedoch ohne bleibende Beschwerden geblieben. Es handle sich insgesamt um vergleichsweise leichte Verletzungen. Bei den Täterkomponenten sei das Fehlen allfälliger Vorstrafen neutral zu werten. Der Beschuldigte sei nicht einsichtig. Er habe anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beteuert, alles getan zu haben, was er habe tun können.